Durch das Planungsamt der Stadt Halle wurde WEIMARPLAN
im Jahre 2000 mit der Erarbeitung der städtebaulichen Vorga-
ben (Städtebaulicher Fachbeitrag) für den Planungsraum Halle -
Riebeckplatz zur Einarbeitung in die Ausführungsplanung des
Straßenbahnneubaus Halle/Neustadt -Riebeckplatz beauftragt.
Der Planunsraum umfasst das gesamte Gelände zwischen dem
Hauptbahnhof Halle und der Oberen Leipziger Straße als Fuss-
gängerverbindung zur Innenstadt.
Im wesentlichen wurden Vertiefungen der städtebaulichen Beiträ-
ge aus dem Jahr 1997 erreicht, die alle gestalterischen Belange
der Umgestaltung des Areals berücksichtigen. Mit dem städte-
baulichen Fachbeitrag sollte der wichtige Umbau der Innenstadt
im Bereich der neuen Straßenbahntrassen begleitet werden und
städtebaulich verträglich erfolgen. Im November 2000 konnten
die Planungen abgeschlossen und dem Auftraggeber übergeben
werden. Sie sollten die Grundlage für die Ausführungsplanung der
an der Planung beteiligten Planungs- und Ingenieurbüros bilden.
Im Rahmen der weiteren Vorbereitung des Bauvorhabens wurden
jedoch Änderungen an der städtebaulichen Aufgabenstellung vor-
genommen, sodass die spätere Ausführung in wesentlichen
Punkten nicht mehr dem erarbeiteten Vorschlag entspricht.
Am oberen Ende der Leipziger Straße stellte das sogenannte
„Fäuste“- Monument eine besondere Fragestellung hinsichtlich
des Umgangs mit Architektur und Städtebau der DDR dar. Für
die Umgestaltung des Platzes wurden Variantenvorschläge für
die städtebauliche Behandlung des Denkmals erarbeitet.
Die Stadt Halle hat sich jedoch gegen diese entschieden und
das Denkmal abgebaut und eingelagert.
Projekt:
|
Neugestaltung Riebeckplatz Halle |
____________________________________
|
Bauherr:
|
Stadt Halle
Planungsamt |
___________________________________ |
___________________________________
|
Planungszeitraum:
|
2000 -2001
|
___________________________________ |
Wertumfang: | ca. 13 Mio DM |
__________________________________ |
Leistungsart:
|
Städtebaulicher
Fachbeitrag |
__________________________________ |